Kostenlose Corona-Schnelltests können folgende Personen in Anspruch nehmen:

  • enge Kontaktpersonen zu Corona-Infizierten: z.B. in einem Haushalt lebende, Pflegende, 15 min Aufenthalt in einem Raum, Warnung von Corona-Warn-App

  • Schwangere bis 31.12.2021 (bitte Mutterpass vorlegen)

  • Stillende bis 17.12.2021 (bitte Mutterpass oder Geburtsurkunde vorlegen)

  • Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahres oder Vollendung des 12. Lebensjahres in den letzten 3 Monaten (bitte Alternsnachweis vorlegen)

  • Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres bis 31.12.2021 (bitte Personalausweis vorlegen)

  • nicht impffähige Personen aufgrund von Kontraindikationen (bitte ärztliches Attest vorlegen)

  • Personen nach Beendigung der Quarantänezeit (bitte Quarantänenachweis des Gesundheitsamtes vorlegen)

  • Personen in klinischen Studien (bitte Nachweis vorlegen)

Anmeldung Corona-Test
(Schnell- und PCR-Test)